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Eigentum & Verkauf

Condo verkaufen in Thailand: der Ablauf im Überblick

Stand: August 2026 · Lesezeit ca. 6–8 Minuten

Irgendwann stellt sich für viele Eigentümer die Frage: verkaufen. Die Gründe sind so unterschiedlich wie die Eigentümer – Alter, Gesundheit, veränderte Reisegewohnheiten, oder schlicht ein gutes Angebot. Was dann oft überrascht: Der Verkauf einer thailändischen Eigentumswohnung ist kein deutscher Notartermin. Er ist gut machbar, aber er folgt eigenen Regeln – und er scheitert oder verzögert sich fast immer an denselben drei Stellen: fehlende Unterlagen, offene Gebühren und der Devisennachweis.

Eines vorab zur Einordnung: Wir vermitteln keine Immobilien – die Vermittlung ist in Thailand lizenzierten Stellen vorbehalten, und Kaufinteressenten finden Sie über Makler oder privat. Was wir aus der Betreuungspraxis kennen, ist alles davor und drumherum: der Zustand der Wohnung, die Unterlagen, die Abläufe. Genau darum geht es hier.

Die Unterlagen: was Sie brauchen, bevor irgendetwas passiert

Drei Dokumente entscheiden, ob ein Verkauf überhaupt vollzogen werden kann:

  • Chanote (Eigentumsurkunde): die Urkunde Ihrer Einheit mit dem Eigentumseintrag. Sie wird beim Übertrag im Original benötigt. Wer nicht mehr weiß, wo sie liegt, sollte das vor der Käufersuche klären – die Ersatzbeschaffung über das Land Office kostet Zeit.
  • Debt-Free Certificate der Juristic Person: die Bescheinigung, dass auf der Einheit keine offenen Gebühren lasten. Ohne sie trägt das Land Office den Eigentumswechsel nicht ein. Die Verwaltung stellt sie nur aus, wenn wirklich alles bezahlt ist – offene Common-Area-Gebühren oder Wasserrechnungen blockieren den Verkauf im wörtlichen Sinn. Die Bescheinigung hat zudem eine kurze Gültigkeit, gehört also ans Ende der Vorbereitung, terminlich abgestimmt auf den Übertrag.
  • Ihre Kaufunterlagen von damals, insbesondere die Devisennachweise (FET/Tor Tor 3) und Zahlungsbelege. Warum die so wichtig sind, steht zwei Abschnitte weiter unten – und ausführlich in unserem Artikel zur Foreign Quota.

Dazu kommen die Selbstverständlichkeiten: gültiger Reisepass, ggf. das gelbe Hausregisterbuch (Tabien Baan), und bei Verkauf aus der Ferne eine beglaubigte Vollmacht für die Person, die den Übertrag für Sie durchführt.

Foreign Quota: an wen Sie verkaufen, ist nicht egal

Jede Anlage darf zu maximal 49 Prozent der Fläche in ausländischem Eigentum stehen. Für den Verkauf heißt das:

  • Ausländer verkauft an Ausländer: Ihr Quotenplatz geht auf den Käufer über – unproblematisch, solange der Käufer seinerseits die Voraussetzungen erfüllt (eigener Devisennachweis!).
  • Ausländer verkauft an thailändische Staatsangehörige: ebenfalls unproblematisch – dadurch wird sogar Quote frei.
  • Interessant wird es in voll ausgeschöpften Anlagen: Dort ist ein Foreign-Quota-Platz ein knappes Gut, was den Kreis der Käufer – und teils den erzielbaren Preis – beeinflusst. Den aktuellen Quotenstand bescheinigt die Juristic Person.

Der Übertrag am Land Office: Ablauf, Steuern, Gebühren

Der eigentliche Eigentumswechsel findet am Land Office statt – Verkäufer und Käufer (oder ihre Bevollmächtigten) erscheinen persönlich, die Behörde prüft die Unterlagen, berechnet die Abgaben und trägt den neuen Eigentümer auf dem Chanote ein. Oft ist das an einem Vormittag erledigt – wenn die Unterlagen vollständig sind.

Bei den Kosten kommen mehrere Positionen zusammen: eine Übertragungsgebühr, je nach Haltedauer eine Specific Business Tax oder Stempelsteuer, und eine Quellensteuer auf den Veräußerungsvorgang, die die Behörde nach eigenen Bewertungsregeln berechnet. In Summe liegt das üblicherweise im Bereich weniger Prozent des Wohnungswerts – die genaue Höhe hängt von Haltedauer, behördlichem Schätzwert und aktueller Rechtslage ab, und wer welche Position trägt, ist in Thailand Verhandlungssache und gehört ausdrücklich in den Kaufvertrag. Verlassen Sie sich hier nicht auf Faustformeln aus Foren: Die verbindliche Berechnung liefert das Land Office, die vorausschauende Kalkulation eine thailändische Kanzlei.

Das Geld: warum die alten FET-Nachweise jetzt Gold wert sind

Der Kaufpreis fließt in Thailand üblicherweise per Scheck oder Überweisung beim Übertrag. Für deutsche Verkäufer folgt dann der Schritt, der in keiner Verkaufsanzeige steht: das Geld wieder aus dem Land bringen. Thailändische Banken verlangen für den Rücktransfer größerer Beträge Nachweise über die Herkunft – im Idealfall die Devisennachweise (FET) aus Ihrem damaligen Kauf, ergänzt um die Verkaufsunterlagen und den Beleg über die entrichteten Steuern.

Wer seine Kaufunterlagen vollständig hat, erlebt hier Routine. Wer sie verloren hat, erlebt Bürokratie: Ersatzbeschaffung über die damalige Bank, Rückfragen, Wartezeit. Die Lehre für alle, die noch nicht verkaufen: FET-Formulare und Kaufbelege gehören dauerhaft archiviert – im Original und als Scan.

Was Sie als abwesender Eigentümer vorbereiten können

Aus der Betreuungspraxis sind es vier Dinge, die einen Verkauf messbar leichter machen:

  1. Unterlagen-Inventur: Chanote, Kaufvertrag, FET-Belege, Quittungen der Verwaltung – einmal vollständig zusammensuchen und digitalisieren, lange bevor ein Käufer existiert.
  2. Gebührenkonto glattziehen: keine Rückstände bei Verwaltung und Versorgern – das Debt-Free Certificate darf am Ende reine Formsache sein.
  3. Die Wohnung präsentierbar halten: Eine gepflegte, gelüftete, schimmelfreie Wohnung mit dokumentierter Betreuungshistorie besichtigt sich anders als eine, die zwei Jahre verschlossen stand. Eine lückenlose Berichtsakte kann dabei selbst zum Verkaufsargument werden – sie zeigt schwarz auf weiß, dass die Wohnung nicht sich selbst überlassen war.
  4. Vor-Ort-Präsenz für Termine: Besichtigungen, Übergaben, Zählerstände – das lässt sich delegieren, mit Protokoll und Fotos.

Für Vertragsgestaltung, Steuerberechnung und die Abwicklung am Land Office gilt dagegen: Das ist das Feld lizenzierter Kanzleien. Eine überschaubare Beratungspauschale ist hier gut investiertes Geld – es geht um den größten Einzelbetrag, den Ihre Wohnung je bewegt.


Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Abläufe, Steuern und Gebühren ändern sich und hängen vom Einzelfall ab; maßgeblich ist die Beurteilung durch eine lizenzierte Kanzlei in Thailand. CondoPflege vermittelt keine Immobilien.

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